Anonymen Welpenhandel im Internet beenden

Der Verkauf von Welpen im Internet floriert. Die Kontrolle und Regulierung des Handels sowie die Sanktionierung von Missbrauch durch entsprechende Behörden sind aufgrund fehlender Transparenz kaum möglich.

Die Aufhebung der Anonymität von Verkäufern ist die Grundvoraussetzung für die langfristige Bekämpfung des illegalen Welpenhandels im Internet.

Daher setzt sich die AG Welpenhandel für die Einführung entsprechender Gesetze und Regelungen ein:

  • Personen, die Hundewelpen auf Onlineplattformen verkaufen, sollen verpflichtet sein, ihren vollständigen Namen sowie ihre Adresse anzugeben. Die Verkaufsplattformen sollen verpflichtet sein, die Identitäten der Verkäufer mithilfe von Verifizierungssystemen wie z.B. durch Prüfung der Bankverbindung o.ä. sicherzustellen.
  • Ebenso soll der Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Onlineplattformen, Veterinär- und Kriminalbehörden durch eine zentrale Datenbank, die Informationen zum Händler und Tier offenlegt, verbessert werden.

Andere Länder wie Österreich und die Schweiz gehen bereits gegen den illegalen Welpenhandel im Internet vor und haben dafür entsprechende Gesetze verabschiedet. In der Schweiz müssen Onlineplattformen seit 1. März 2018 Verantwortung zeigen und sicherstellen, dass Onlinehändler ihren vollständigen Namen und Adresse sowie das Herkunfts- und Zuchtland der zum Verkauf angebotenen Hunde angeben. In Österreich hingegen ist der Verkauf von Tieren erst ab einem Alter von mehr als sechs Monaten gestattet. Bei Hunden und Katzen müssen die bleibenden Eckzähne ausgebildet sein. Zudem müssen die Hunde mindestens sechzehn Wochen in der nationalen Heimtierdatenbank gemeldet sein, bevor sie verkauft werden dürfen. Zwar sind diese Gesetzesänderungen nicht ausreichend, sie leisten jedoch einen wichtigen Beitrag gegen den illegalen Welpenhandel. Auch in Deutschland sind strengere Regeln zum Onlinehandel mit Tieren längst überfällig.