Heimtierschutzverordnung
Der Erlass einer Heimtierschutzverordnung ist ein notwendiges Ziel, um die Haltungsbedingungen von Heimtieren gesetzlich zu ergänzen und festzuhalten. Konkrete gesetzliche Vorgaben zur Haltung, Fütterung und Pflege sind unumgängliche Maßnahmen, um eine art- und bedürfnisgerechte Haltung von Heimtieren auf lange Sicht sicherzustellen und diese auch bewerten zu können. Die Tierschutzhundeverordnung bildet eine gesetzliche Grundlage der Hundehaltung, deckt aber bei weitem nicht alle wichtigen Punkte in der Haltung von Hunden ab. Dies muss sich durch den Erlass einer Heimtierschutzverordnung ändern. Wichtige inhaltliche Themen dieser Verordnung im Bezug auf den illegalen Welpenhandel müssen Registrierung der Tiere, der Züchter und Händler, sowie auch allgemeine Vorschriften für Zucht und Handel sein. Sie müssen durch konkrete Anforderungen zukünftig besser geprüft und reguliert werden können. Hierzu zählt auch eine Konkretisierung des Qualzuchtparagraphen nach § 11b TierSchG. Viele Hunde, die durch den illegalen Welpenhandel nach Deutschland kommen, sind Hunde sogenannter Qualzuchtrassen Die elektronische Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht sollte für Hunde und Katzen bundes- und europaweit vorgeschrieben werden. Für die Ausbildung von Tieren muss der Einsatz tierschutzwidriger Hilfsmittel gesetzlich verboten werden. Um die notwendigen tierartspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Neuanschaffung eines Tieres zu gewährleisten, sollte ein Sachkundenachweis nach § 2 Tierschutzgesetz abgelegt werden.